Mitglied werden
Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person und juristische Person werden. Über die Aufnahme kann nach schriftlichem Antrag ein Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes entscheiden. Bei minderjährigen Antragstellern ist der Aufnahmeantrag durch die gesetzlichen Vertreter zu stellen.
Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Umsetzung der Vereinszwecke aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen.